Graz-Aribonenstraße

Gutachterverfahren
September 2017

Der Bebauungsvorschlag stellt die Schaffung eines standortgemäßen öffentlichen Raumes in den Mittelpunkt aller Abwägungen. Es soll keine „Siedlung“ entstehen, sondern eine Abfolge von „Häusern“, gegliedert in zwei bis drei „Blöcke“. Indem diese bekannten städtischen Raumeinheiten mit ihren typischen Dimensionen entlang der künftigen Ost-West-Durchgänge wahrgenommen werden, entsteht auch der Eindruck von – natürlich autofreien – „Straßen“. Mit der klaren Kante gegenüber dem öffentlichen Raum entsteht auf der anderen Seite – nach Süden und Westen ausgerichtet – ein abgeschirmter Grünraum. Auf Baufeld B gibt es auf dem nördlichen Grundstück einen tiefen, den Häusern vorgelagerten Grünbereich, gegliedert in Privatgärten und öffentliches Grün. Gegenüber der Bahnhofstraße sieht der Vorschlag eine Abwinkelung der Bebauung vor, damit auch hier eine klare Raumbegrenzung entsteht.

Die „Straße“ mit vielen „Adressen“ dient vor allem der Schaffung von fußläufiger Qualität, von der – unter anderem – die Akzeptanz des ÖV-Angebotes abhängt, und damit die Zukunftsfähigkeit. Gleiches gilt natürlich auch für den Fahrradverkehr, der mit der alltagstauglichen und sichtbaren Anordnung der Abstellplätze privilegiert wird.

 

archurb · 08.11.2017
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